Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen Solène Group (nachfolgend "Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Abweichungen von diesen AGB sind nur schriftlich gültig.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Agentur erbringt die im Angebot schriftlich vereinbarten Leistungen. Das Angebot bildet die verbindliche Grundlage für den Leistungsumfang.
2.2 Im Angebot sind folgende Punkte verbindlich festgelegt:

Beschreibung der zu erbringenden Leistungen (Strategie, Aktivierung, Content-Produktion oder eine Kombination dieser)
Die konkreten Sportevents oder Veranstaltungen, für die die Leistungen erbracht werden
Der genaue Lieferumfang (z.B. Anzahl von Fotos, Videos, Social-Media-Assets, Reports)
Zeitrahmen für die Erbringung der Leistungen
Alle zusätzlichen Vereinbarungen und Besonderheiten

2.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden gesondert berechnet.
3. Gebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Gebühren ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Sie gelten für die dort vereinbarten Leistungen.
3.2 Zahlungsmodalitäten:

50 Prozent der Gesamtgebühr fällt fällig mit Annahme des Angebots bzw. Unterzeichnung des Vertrags.
Die verbleibenden 50 Prozent werden nach Erbringung der Leistungen in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

3.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Nicht- oder Verspätungszahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent pro Jahr berechnet.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Rückstand ist.
4. Laufzeit und Beendigung
4.1 Der Vertrag gilt für den Zeitraum, der im Angebot festgelegt ist. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
4.2 Eine Kündigung oder vorzeitige Beendigung des Vertrags durch den Kunden ist nicht vorgesehen. Der Vertrag wird ausschließlich zum vereinbarten Abschluss beendet.
4.3 Sollte der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung der Leistungen beenden oder sollte das Projekt vorzeitig beendet werden:

Die bereits gezahlten 50 Prozent werden von der Agentur einbehalten.
Der Anspruch auf die verbleibenden 50 Prozent entfällt.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

5. Absage und Verschiebung von Events
5.1 Sollte das vereinbarte Event aus Gründen höherer Gewalt (Wetter, behördliche Anordnungen, Absage durch den Veranstalter, etc.) ausfallen oder verschoben werden:

Die bereits gezahlten 50 Prozent werden von der Agentur einbehalten.
Die Agentur sucht mit dem Kunden gemeinsam einen Ausweichtermin.
Sollte kein Ausweichtermin zustande kommen, entfällt der Anspruch auf die verbleibenden 50 Prozent.
Eine Rückerstattung findet nicht statt.

5.2 Der Kunde trägt das Risiko einer Event-Absage oder Verschiebung. Versicherte Schäden sind Sache des Kunden.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 Die Agentur ist nicht verantwortlich für Leistungen, die von Dritten (z.B. andere Dienstleister, Veranstalter, Sicherheitsdienste, Cateringfirmen) erbracht werden. Die Agentur fungiert hier als Vermittler und Konzeptentwickler. Die jeweiligen Dienstleister sind selbst verantwortlich und haftbar für ihre Leistungen.
6.2 Die Agentur haftet nicht für:

Fehler oder Mängel von dritten Service-Providern
Technische Probleme bei der Übertragung oder dem Upload von Inhalten
Änderungen der Veranstaltungsbedingungen durch den Veranstalter oder externe Umstände
Inhalte oder Aussagen von Dritten auf der Veranstaltung

6.3 Die Gesamthaftung der Agentur ist auf die im Vertrag vereinbarten Gebühren begrenzt.
6.4 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung gelten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Content-Produktion und Revisions-Rounds
7.1 Bei der Content-Produktion (Fotos, Videos, Social-Media-Assets, Reports) sind zwei Revisions-Runden im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
7.2 Definition "eine Revisions-Runde": Eine Überarbeitung des Gesamtmaterials auf Basis des Kundenfeedbacks.
7.3 Weitere Änderungen, Überarbeitungen oder Revisionen werden mit einem Stundensatz von 70 Euro netto abgerechnet.
7.4 Dies gilt insbesondere auch für nachträgliche Wünsche bezüglich Format, Länge, Schnitt oder stilistische Anpassungen, die über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehen.
7.5 Änderungsanfragen müssen schriftlich gestellt werden. Die Agentur nimmt sich angemessene Zeit für die Umsetzung (mindestens 5 Arbeitstage für größere Änderungen).
8. Nutzungsrechte und Inhalte
8.1 Der Kunde erhält für alle im Rahmen des Vertrags entstehenden Inhalte (Fotos, Videos, Reports, Grafiken) umfassende Nutzungsrechte für seine Geschäftszwecke.
8.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, die entstehenden Inhalte für ihre eigene Vermarktung zu nutzen:

Für die Darstellung auf ihrer Website und im Portfolio
Als Fallstudien und Referenzbeispiele
In Pitch-Decks und Präsentationen gegenüber potentiellen Kunden
Auf ihren Social-Media-Kanälen und in Werbematerialien
Für Bewerbungszwecke und die Dokumentation ihrer Arbeit

8.3 Die Agentur wird sensible oder vertrauliche Inhalte nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden veröffentlichen. Dies ist vorab schriftlich zu vereinbaren.
8.4 Die Urheberschaft der Inhalte bleibt bei der Agentur. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle vom Kunden anvertrauten Informationen, Strategien und Geschäftsdaten vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Vertraulichkeit gilt für mindestens 10 Jahre nach Vertragsende.
9.3 Ausnahmen gelten nur bei gesetzlicher Offenlegungspflicht oder mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.
9.4 Die Agentur darf den Namen des Kunden jedoch zu Referenzzwecken nennen und das Projekt in ihrem Portfolio darstellen, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht.
10. Datenschutz
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Solène Group unter solenegroup.de.
10.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur personenbezogene Daten verarbeitet, die erforderlich sind, um die Leistungen zu erbringen.
10.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich dafür, dass er das Recht hat, Bilder, Videos und Daten von Personen auf dem Event mit der Agentur zu teilen und von ihr verarbeiten zu lassen.
11. Referenzen und Testimonials
11.1 Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur das Projekt als Referenzkunde darstellen und nennen darf.
11.2 Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur sein Projekt in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in ihren Marketingmaterialien zeigen darf.
11.3 Eine Nennung erfolgt mit dem Firmennamen des Kunden. Auf Wunsch kann eine anonyme Darstellung vereinbart werden.
12. Änderungen dieser AGB
12.1 Die Agentur behält sich vor, diese AGB mit angemessener Frist (mindestens 30 Tage vorher) zu ändern.
12.2 Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
12.3 Bei erheblichen Änderungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zu kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.2 Auf diese AGB und Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund, Deutschland (oder die Gerichtsbarkeit des Sitzes der Agentur). Alternativ können die Parteien sich dem Gerichtsstand des Kundensitzes unterwerfen.
13.4 Diese AGB bilden zusammen mit dem schriftlichen Angebot den gesamten Vertrag zwischen den Parteien. Alle vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen entfallen.
13.5 Sollte eine mündliche Zusage gemacht worden sein, die nicht in schriftlichem Angebot festgehalten ist, ist sie nicht bindend.

Erzählen Sie von Ihrer Marke. Den Rest entwickeln wir gemeinsam.

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